Die wichtigsten Begriffe rund um Solar, Dämmung, Heizung und Förderung, kurz erklärt. Die Angaben stammen aus unseren Ratgebern und den dort verlinkten Primärquellen (Stand Oktober 2026). Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim Fördergeber.
- BAFA-Zuschuss Gebäudehülle
- Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen sowie für neue Fenster, Außentüren und außenliegenden Sonnenschutz. Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben; das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Höchstgrenze ohne Sanierungsfahrplan 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
- Balkonkraftwerk (Steckersolargerät)
- Kleine Solaranlage, die über die Steckdose einspeist. Sie senkt den Netzbezug für Grundlast-Verbraucher wie Kühlschrank oder Router, ändert aber nichts an den Heizkosten. Über den KfW-Förderkredit 270 sind Steckeranlagen nicht förderfähig, weil sie nicht auf Netzeinspeisung ausgelegt sind.
- BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
- Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen; die Richtlinie für Einzelmaßnahmen datiert vom 17. August 2026. Das BAFA ist für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zuständig, die KfW für den Heizungstausch. Photovoltaik ist nicht Teil der BEG-Zuschüsse.
- Dämmbeschichtung
- Dünne, gerollte oder gespritzte Funktionsschicht, die mit einem anderen Wirkprinzip beworben wird als klassische Dämmstoffe. Wie viel sie im Einzelfall bewirkt und ob sie die Förderanforderungen erfüllt, sollte vor einer Entscheidung objektbezogen von einer Energieberatung geprüft werden.
- Dämmputz
- Mineralischer Putz mit dämmenden Zuschlägen, interessant bei unebenen Altbauwänden. Die erreichbare Wirkung ist geringer als bei Plattendämmung.
- Einblasdämmung
- Der vorhandene Luftspalt im zweischaligen Mauerwerk wird mit Dämmstoff gefüllt, die Optik der Fassade bleibt erhalten. Für die Förderung ist eine Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von höchstens 0,035 W/(mK) gefordert.
- GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz)
- So heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 29. Juli 2026. Es regelt unter anderem die Anforderungen an Außenbauteile bei Änderungen (§ 36 mit Anlage 7), die Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken (§ 35) und die Optionen beim Heizungstausch (§ 42). Die frühere 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen steht nicht mehr im Gesetz.
- Heizlast
- Wärmeleistung, die ein Haus am kältesten Auslegungstag braucht, um die Räume warm zu halten. Sie hängt vor allem davon ab, wie viel Wärme über Wände, Dach, Fenster und Boden verloren geht. Berechnet wird sie in der Regel nach DIN EN 12831.
- Hydraulischer Abgleich
- Einstellung der Heizungsanlage, damit jeder Heizkörper genau die Wassermenge erhält, die er braucht. Verteilt die Wärme gleichmäßiger; für geförderte Wärmepumpen gehört er zu den Unterlagen.
- Innendämmung
- Dämmung auf der Raumseite der Außenwand, wenn die Fassade unverändert bleiben muss, etwa bei Baudenkmalen. Erfordert sorgfältige bauphysikalische Planung gegen Tauwasser.
- iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)
- Plan einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten, der zeigt, wo das Haus Wärme verliert und in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll sind. Das BAFA bezuschusst die Beratung mit 50 % des Honorars, beim Ein- und Zweifamilienhaus bis 650 Euro, ab drei Wohneinheiten bis 850 Euro. Wer Hüllenmaßnahmen aus dem Fahrplan umsetzt, kann unter Bedingungen 5 % Bonus erhalten, bei einer Wohneinheit erst ab 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben und nur auf den Betrag darüber.
- Jahresarbeitszahl (JAZ)
- Gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme eine Wärmepumpe über ein Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht. Für die Förderung muss die Anlage auf eine JAZ von mindestens 3,0 ausgelegt sein, berechnet nach VDI 4650 Blatt 1. Eine bessere Hülle macht es leichter, diesen Wert zu erreichen.
- KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard)
- Förderkredit der KfW für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des Stroms einspeisen; Balkonkraftwerke sind ausgeschlossen. Einen BEG-Zuschuss für Photovoltaik gibt es nicht.
- KfW 458 (Heizungsförderung)
- Zuschuss der KfW für den Heizungstausch, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasseheizung oder Wärmenetzanschluss. Grundförderung 30 %, dazu Klimageschwindigkeits-Bonus und einkommensabhängiger Bonus; insgesamt höchstens 70 %, bei geringem Haushaltseinkommen 80 %. Bei Wärmepumpen soll der Grundfördersatz laut BAFA-Förderübersicht ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 auf 15 % sinken.
- Solarthermie
- Sonnenkollektoren, die Wärme für Warmwasser oder Heizung liefern. Nach § 42 GModG eine der gleichrangigen Optionen beim Heizungstausch; gefördert im KfW-Programm 458.
- Steuerbonus nach § 35c EStG
- Alternative zum Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer: Die Einkommensteuer sinkt im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr um je 7 % der Aufwendungen, im dritten Jahr um 6 %, insgesamt bis zu 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein; für dieselbe Maßnahme darf kein Zuschuss oder zinsverbilligter Kredit genutzt werden. Gilt für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.
- TMA (Technische Mindestanforderungen)
- Anforderungen der BEG-Richtlinie, die eine Maßnahme für die Förderung erfüllen muss, zum Beispiel der U-Wert der Außenwand nach der Sanierung. Gefördert wird keine Produktmarke, sondern eine Maßnahme, die die TMA nachweislich erfüllt.
- TPB-ID
- Kennung der technischen Projektbeschreibung, die die Energieeffizienz-Expertin oder der -Experte vor dem BAFA-Antrag erstellt. Laut BAFA-Merkblatt zwei Monate gültig; seit dem 21. Juli 2026 sind für die neuen Konditionen neue Projekt-IDs nötig.
- U-Wert
- Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m²K): Je kleiner der Wert, desto weniger Wärme geht durch das Bauteil verloren. Wird der Außenputz auf mehr als zehn Prozent der Wandfläche erneuert oder eine Dämmschicht aufgebracht, darf die Außenwand eines Wohngebäudes nach GModG höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen. Für die BAFA-Förderung gilt der strengere Wert 0,20 W/(m²K), bei Baudenkmalen 0,45 W/(m²K).
- Vorlauftemperatur
- Temperatur des Heizwassers, das in Heizkörper oder Fußbodenheizung fließt. Je größer der Abstand zwischen Außen- und Vorlauftemperatur, desto mehr Strom braucht eine Wärmepumpe für dieselbe Wärmemenge. Eine gedämmte Hülle erlaubt niedrigere Vorlauftemperaturen.
- WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
- Dämmplatten werden außen auf die Wand geklebt und meist gedübelt, darauf folgt ein Putzsystem. Bewährt und wirksam, verändert aber Wandstärke, Fensterlaibungen und Dachüberstand. Bei Denkmalen, Grenzbebauung oder Stuck- und Klinkerfassaden oft ausgeschlossen.
- WPB-Bonus (Worst Performing Buildings)
- Geplanter zusätzlicher Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden, ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027, für höchstens drei Anträge.
Wie die Begriffe zusammenhängen, zeigt unser Ratgeber Photovoltaik oder Dämmung zuerst?