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Sanierungs-Check

Häufige Fragen zu Solar, Dämmung und Wärmepumpe

Die häufigsten Fragen aus unseren Ratgebern, kurz beantwortet. Ausführliche Herleitungen mit Quellen finden Sie im Leitfaden Photovoltaik oder Dämmung zuerst? und im Glossar. Stand: Oktober 2026.

Reihenfolge der Sanierung

Photovoltaik oder Dämmung: was kommt zuerst?

In den meisten Bestandsgebäuden lohnt es sich, zuerst den Wärmebedarf zu senken und danach die Erzeugung zu planen. Nach Angaben des Umweltbundesamts verwenden private Haushalte mehr als zwei Drittel ihres Endenergieverbrauchs für Raumwärme (Bezugsjahr 2024), Strom macht rund ein Fünftel aus. Eine Solaranlage zielt also zunächst auf den kleineren Posten.

Wann darf die Solaranlage trotzdem zuerst kommen?

Wenn das Dach frisch saniert und gedämmt ist, die Fassadensanierung realistisch Jahre entfernt liegt oder der Haushalt tagsüber viel Strom braucht, etwa durch Homeoffice, Elektroauto oder Gewerbe im Haus. Muss das Dach dagegen bald neu eingedeckt werden, gilt: erst das Dach, dann die Anlage darauf.

Kann ich Photovoltaik und Fassadendämmung gleichzeitig machen?

Ja, organisatorisch kann das sogar Vorteile haben, etwa wenn ein Gerüst für beide Gewerke genutzt wird. Förderrechtlich laufen die Maßnahmen getrennt: die Hülle über das BAFA, die Solaranlage über einen KfW-Kredit. Beide Anträge müssen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten gestellt werden.

Muss ich meine Fassade dämmen, wenn ich nur neu streiche?

Ein reiner Anstrich ist in Anlage 7 des Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht als auslösende Maßnahme aufgeführt. Anders sieht es aus, wenn Sie den Außenputz erneuern oder Bekleidungen anbringen und mehr als zehn Prozent der Wandfläche betroffen sind. Dann gilt für die Außenwand ein U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K).

Woher weiß ich, wo mein Haus am meisten Wärme verliert?

Verlässlich nur durch eine Bestandsaufnahme vor Ort. Energieberaterinnen und -berater mit Zulassung für Bundesprogramme finden Sie in der Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de. Eine Wärmebildaufnahme im Winter kann ergänzen, ersetzt aber keine Berechnung.

Wärmepumpe und Gebäudehülle

Läuft eine Wärmepumpe auch mit normalen Heizkörpern?

Oft ja. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Heizkörper die Räume bei moderater Vorlauftemperatur warm bekommen. Häufig genügt es, einzelne zu kleine Heizkörper zu tauschen. Eine Fußbodenheizung ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.

Muss ich nach dem neuen Gesetz eine Wärmepumpe einbauen?

Nein. Seit dem 29. Juli 2026 stehen nach § 42 GModG mehrere Heizungsoptionen gleichrangig nebeneinander. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss nach § 43 aber steigende Anteile biogener oder wasserstoffbasierter Brennstoffe einplanen, ab 2029 mindestens 10 Prozent.

Kann ich erst die Wärmepumpe und später die Fassade machen?

Das ist möglich, hat aber einen Haken: Die Wärmepumpe wird auf die heutige, höhere Heizlast ausgelegt und ist nach einer späteren Dämmung womöglich größer als nötig. Steht die Fassade ohnehin in den nächsten Jahren an, sollte die künftige Heizlast schon bei der Auslegung mitgedacht werden.

Wer berechnet die Heizlast?

Fachplaner, Heizungsbauer oder Energieberater, in der Regel nach DIN EN 12831. Für geförderte Anlagen gehören außerdem ein hydraulischer Abgleich und der rechnerische Nachweis der Jahresarbeitszahl zu den Unterlagen.

Förderung

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Möglich ist aber, verschiedene Maßnahmen unterschiedlich zu finanzieren, etwa die Heizung über den KfW-Zuschuss und die Fenster über § 35c EStG. Lassen Sie die Aufteilung von einer Steuerberatung prüfen.

Darf ich vor der Förderzusage mit den Arbeiten beginnen?

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Ein Beginn nach Antragstellung, aber vor der Zusage ist laut Richtlinie zulässig, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko: Wird der Antrag abgelehnt, gibt es kein Geld.

Wird ein neuer Fassadenanstrich gefördert?

Ein reiner Anstrich ohne Dämmwirkung gehört nicht zu den geförderten Hüllenmaßnahmen. Gefördert wird die Dämmung, und die muss für die Außenwand einen U-Wert von 0,20 W/(m²K) einhalten. Ob ein bestimmtes Beschichtungssystem darunter fällt, entscheidet die Prüfung durch die Energieeffizienz-Expertin oder den -Experten.

Was bringt ein Balkonkraftwerk, wenn ich Mieter bin?

Ein Steckersolargerät senkt den Netzbezug für Grundlast-Verbraucher wie Kühlschrank oder Router. An den Heizkosten ändert es nichts. Über den KfW-Kredit 270 sind solche Steckeranlagen nicht förderfähig, weil sie nicht auf Netzeinspeisung ausgelegt sind.